Abrechnung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI


Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 bei Ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf monatlich 125 €uro (Entlastungsbetrag) für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Diese zusätzliche Sachleistung wird Ihnen nicht von Ihrem Pflegegeld oder sonstigen Leistungen abgezogen, sondern stehen Ihnen zusätzlich zu, egal ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine 24h Kraft zu Ihnen nach Hause kommt oder Sie von Angehörigen gepflegt werden.

​Dieser Entlastungsbetrag kann nach dem Einverständnis des Versicherten und nach einer Abtretungserklärung von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Somit haben Sie keinen Verwaltungsaufwand.